Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert: 21 Mai 2024

1 Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend“AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die über die Online-Shops www.360-health.ch (nachfolgend einzeln “ Online-Shop” genannt) abgeschlossen werden. Der Online-Shop wird von der City Integration Switzerland GmbH (nachfolgend City Integration” genannt) betrieben.

City Integration behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Fassung dieser AGB, die für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden kann. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

Das Angebot des Online-Shops richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz.

Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz.

Das Angebot ist gültig, solange das Produkt über die Suchmaschine im Online-Shop gefunden werden kann und/oder der Vorrat reicht.

2 Informationen

2.1 Produkt und Preis

Produktabbildungen in Anzeigen, Broschüren, Online-Shops usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.

Alle im Online-Shop veröffentlichten Verkaufspreise sind Nettopreise. Dies bedeutet, dass die Mehrwertsteuer hinzugefügt werden muss. Die Kosten für Versand gehen zu Lasten des Kunden. City Integration behält sich das Recht vor, die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Maßgeblich für das Zustandekommen des Kaufvertrages ist der Preis im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung.

2.2 Verfügbarkeit und Lieferfrist

City Integration legt großen Wert darauf, im Online-Shop aktuelle und genaue Verfügbarkeiten und Lieferzeiten anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es bei City Integration jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeit sind daher ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.

3 Abschluss des Vertrages

Die Produkte und Preise im Online Shop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter dem Vorbehalt der Unmöglichkeit der Lieferung oder einer falschen Preisangabe, wodurch der Vertrag beendet wird.

Der Kaufvertrag über die Produkte von City Integration kommt mit City Integration zustande, sobald der Kunde seine Bestellung im Online-Shop, telefonisch oder per E-Mail abgibt (nachfolgend“Kaufvertrag” genannt).

Der Eingang einer Online-Bestellung wird dem Kunden durch eine automatisch generierte Bestellbestätigung von City Integration an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Auftragsbestätigung stellt keine Garantie dar, dass das Produkt tatsächlich geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die aufgegebene Bestellung im Online-Shop eingegangen ist und der Vertrag mit City Integration somit unter der Bedingung geschlossen wurde, dass die Lieferung möglich ist und der Preis korrekt angegeben ist.

4 Liefertermin

Mit der Auftragsbestätigung wird dem Kunden ein vorläufiger Liefertermin mitgeteilt oder der Kunde wird kontaktiert und es wird ein individueller Liefertermin vereinbart.

Befindet sich City Integration in Lieferverzug, hat der Kunde das Recht, ab dem 30. Kalendertag nach dem ursprünglich angekündigten Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten (außer bei Sonderbestellungen). In diesem Fall erstattet City Integration dem Kunden die bereits im Voraus gezahlten Beträge. Es bestehen keine weiteren Ansprüche gegen City Integration.

5 Lieferung / Abholung im Geschäft

Bei den Produkten von City Integration haben die Kunden Zugang zu allen Liefer- und Abholoptionen, die im Online-Shop unter “Lieferung und Abholung” aufgeführt sind .

Die Lieferadresse des Kunden muss in der Schweiz liegen und mit dem Lastwagen gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, so trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten.

Nimmt der Kunde die bestellten Produkte nicht zum vereinbarten oder angegebenen Liefertermin ab, kann City Integration den Vertrag kündigen (stornieren) und dem Kunden die entstandenen Lieferkosten und den Wertverlust in Rechnung stellen.

6 Verpflichtung zur Kontrolle

Der Kunde hat gelieferte oder abgeholte Produkte unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu überprüfen.

Bei Speditionslieferungen müssen eventuelle Lieferschäden auf dem Lieferschein vermerkt werden.

7 Garantie

7.1 Grundlegende Bestimmungen

City Integration übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Gewähr für die Mangelfreiheit und Funktionsfähigkeit der bestellten Ware nach Lieferung. Die Garantiezeit läuft unabhängig von der Erbringung von Garantieleistungen weiter. City Integration kann die Garantie optional erweitern um

  • teilweiser und vollständiger Ersatz durch ein gleichwertiges Produkt.
  • Ersetzung durch ein neues Produkt
  • Gutschrift zum aktuellen Preis, (maximal der Verkaufspreis zum Zeitpunkt der Bestellung); oder
  • Verringern Sie

einführen.

8 Haftung und Haftungsausschluss

8.1 Haftung

Die Haftung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. City Integration ist jedoch in keinem Fall haftbar für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangene Gewinne, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden infolge von Lieferverzug und (v) Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von City Integration, unabhängig davon, ob sie vertraglich oder außervertraglich vereinbart wurden.

Darüber hinaus lehnt City Integration die Haftung in den folgenden Fällen ab:

  • unsachgemäße, nicht vertragsgemäße oder rechtswidrige Lagerung, Aussetzung oder Verwendung der Produkte;
  • Höhere Gewalt, insbesondere Schäden durch Naturereignisse, Feuchtigkeit, Stürze und Stöße usw., die von City Integration nicht zu vertreten sind, sowie behördliche Anordnungen.

8.2. Beschränkung der Haftung

City Integration schließt uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus, sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Benützung der bzw. des Zugriffs auf die Webseiten von City Integration oder aus Links zu Webseiten Dritter ergeben. City Integration übernimmt keine Garantie dafür, dass die einzelnen Teile der Website fehlerfrei funktionieren. Darüber hinaus lehnt City Integration jegliche Haftung für Manipulationen am Computersystem des Internetnutzers durch Unbefugte ab. Unser Service ist ausschließlich für die Nutzung durch die Testperson bestimmt. Die Nutzung unserer Dienste im Auftrag von Dritten ist strengstens untersagt.

9 Zahlung

9.1 Zahlungsmodalitäten

Alle Zahlungsforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die über die Online-Shops von City Integration erworben wurden, werden direkt an den Kunden gestellt.

Die Zahlungen sind in Schweizer Franken zu leisten. Der Kunde kann die im Online-Shop unter “Zahlungsmöglichkeiten” angebotenen Zahlungsarten als Zahlungsmittel nutzen.

Wenn Sie mit Kreditkarte oder einer anderen Sofortzahlungsmethode bezahlen, werden Sie zum Zeitpunkt der Bestellung belastet. Bei Vorkasse erfolgt die Lieferung erst nach Zahlungseingang. Die Produkte im Zentrallager von City Integration sind bis zum Ende der Zahlungsfrist von mindestens 11 Kalendertagen reserviert.

9.2 Zahlungsverzug

Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nachkommt, werden alle ausstehenden Beträge, die der Auftraggeber City Integration aus irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig (bei Vorauszahlung innerhalb von 8 Kalendertagen ab dem Datum der ersten Mahnung) und City Integration kann sie sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an den Auftraggeber einstellen.

City Integration verrechnet für die 2. Mahnung eine Entschädigung von CHF 5 und für die 3. Mahnung CHF 20. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an ein mit dem Inkasso beauftragtes Unternehmen abgetreten werden. In diesem Fall kann ein zusätzlicher effektiver Jahreszins von bis zu 15 % auf den geschuldeten Rechnungsbetrag ab dem Fälligkeitsdatum berechnet werden. Das mit dem Inkasso beauftragte Unternehmen wird die ausstehenden Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einfordern und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren verlangen.

9.3 Eigentumsvorbehalt

Die bestellten Produkte bleiben Eigentum von City Integration, bis die vollständige Zahlung an City Integration erfolgt ist. City Integration ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag in das Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von City Integration nicht zulässig.

10 Änderung der Bestellung oder Stornierung

Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme der Produkte und Dienstleistungen. City Integration kann nachträgliche Änderungen von Kundenaufträgen nach eigenem Ermessen akzeptieren und eine Entschädigung von 20% des stornierten Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 60, sowie den Wertverlust der stornierten Produkte seit ihrer Bestellung in Rechnung stellen.

Tritt nach einer Bestellung oder einem Vertragsabschluss gemäß Ziffer 3 eine (teilweise) Unmöglichkeit der Lieferung (auflösende Bedingung) ein, wird der Kunde unverzüglich per E-Mail informiert. Wenn der Kunde bereits bezahlt hat, wird dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Weitergehende Ansprüche wegen Lieferverzug oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen.

11 Rücksendung mangelfreier Waren

Wenn der Kunde innerhalb von 30 Tagen von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht, erstattet City Integration den gesamten Kaufpreis.

12 Datenschutz

Die Datenschutzerklärung gilt für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch City Integration.

13 Teilweise Invalidität

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB im Ganzen.

14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen zwischen City Integration und der Kundschaft unterstehen dem materiellen Schweizer Recht. Das Wiener Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht anwendbar.

Es gelten die folgenden ausschließlichen Zuständigkeiten:

Für alle Ansprüche aus Kaufverträgen, an denen City Integration beteiligt ist, gilt: Für Ansprüche von Verbrauchern ist deren Wohnsitz oder Holzhäuser ZG Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist der ausschließliche Gerichtsstand Holzhäuser ZG.

15 Urheberrechtshinweis

Alle Rechte, einschließlich der Urheberrechte, an diesen AGBs liegen bei City Integration.

Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung ist untersagt und darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von City Integration erfolgen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschrift behält sich City Integration das Recht vor, alle rechtlichen Schritte einzuleiten.

Januar 2024